Konzeptschutz
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Sämtliche Urheberrechte und sonstige gewerbliche Schutzrechte, die Shows & Artists an von ihr entworfenen Plänen, Entwürfen, Konzeptionen etc. zukommen, bleiben auch nach Übergabe allein bei Shows & Artists. Jede Nutzung und Verwertung, Änderung oder Vervielfältigung der überlassenen Pläne, Entwürfe, Konzeptionen etc. bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Shows & Artists. Dies gilt insbesondere für die Durchführung von Veranstaltungen, die ganz oder teilweise auf den überlassenen Plänen, Entwürfen, Konzeptionen etc. oder Teilen davon basieren.
Dies gilt entsprechend auch dann, wenn diese im Rahmen einer Ausschreibung oder eines Vertragsangebotes von Shows & Artists übergeben wurden und ein Vertrag nicht zustande kommt.
Der Empfänger ist in diesem Fall zur vollständigen Rückgabe aller ihm überlassenen Unterlagen verpflichtet und insbesondere nicht berechtigt, hiervon Kopien anzufertigen. Der Empfänger ist zur Geheimhaltung der von ihm aufgrund der übergebenen Unterlagen erworbenen Ideen und Kenntnisse gegenüber jedermann verpflichtet.
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